Ole-Christopher Plambeck – Geldwäsche muss konsequent bekämpft werden

Ole-Christopher Plambeck MdL

Geldwäsche muss konsequent bekämpft werden

Die aktuelle Rede im Landtag Schleswig-Holstein von Ole-Christopher Plambeck MdL:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Geldwäsche. Alle kennen den Begriff, aber worum geht es dabei eigentlich?

Das Geldwäschegesetz versteht darunter das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.

Doch Was bedeutet das? Ziel ist es, dass die tatsächliche Herkunft von illegal erworbenem Geld, z.B. aus Drogenhandel, illegaler Prostitution oder Erpressung, nicht bekannt wird. Die Herkunft des Geldes soll also unkenntlich gemacht werden, um das Geld anschließend in unseren legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Organisierte Kriminalität und auch der Terrorismus nutzen die Geldwäsche, um sich zu finanzieren.

Berühmt wurde die Geldwäsche durch Al Capone, der in den 1920er und 1930er Jahren in den USA sein illegal erworbenes Geld mit Hilfe von Waschsalons in den legalen Wirtschaftskreislauf überführte, um damit Immobilien und Unternehmensanteile zu erwerben.

Wer nun glaubt, Geldwäsche wird nur von weltweit agierenden Banden betrieben, den muss ich leider enttäuschen. Geldwäsche wird auch mitten in unserer Gesellschaft betrieben.

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BESCHLUSS der Videokonferenz Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020

BESCHLUSS TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Ländern streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und

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CDU sorgt für weitere Hilfen für die Kultur

Ole-Christopher Plambeck MdL und Katja Rathje-Hoffmann MdL

Ole-Christopher Plambeck MdL und Katja Rathje-Hoffmann MdL

Zur weiteren Hilfe für die Kultur erklären die Segeberger CDU-Landtagsabgeordneten Ole Plambeck und Katja Rathje-Hoffmann:

„Der CDU ist es wichtig, die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein zu erhalten, auch wenn die Corona-Pandemie hier zu vielen Einschränkungen geführt hat. Deshalb hat der Landtag Bildungsministerin Karin Prien Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, die damit jetzt ein weiteres Kultur-Soforthilfeprogramm aufgelegt hat“, erklärt der finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck.

„Uns geht es besonders darum, zu vermeiden, dass gemeinnützige Kultureinrichtungen durch die aktuelle Situation in existentielle Not geraten“, so die sozialpolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann. Gerade die Institutionen im Bereich Kultur hätten es in den vergangenen sechs Monaten besonders schwer gehabt, mit ihrem Angebot bestehen zu können.

„Ab sofort könnten gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit weitere finanzielle Hilfen des Landes aus der Soforthilfe Kultur II beantragen, erklärte Plambeck. „Sie müssten ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, wesentliche Bedeutung für die kulturelle Infrastruktur innehaben und nicht von der öffentlichen Hand getragen werden. Ebenfalls antragsberechtigt seien kulturelle Vereine, die ausschließlich regional wirkten und Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder bereits Fördermittel in den Jahren 2016 – 2020 erhielten“, so Plambeck weiter.

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