Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb werden für die Unterstützung durch die Bundesregierung als Gastronomiebetriebe eingerechnet.
„Das war ursprünglich nicht eingeplant. Die Betriebe mussten ihren Cafébetrieb einstellen, ohne wie Gastwirtschaften Novemberhilfen beantragen zu können,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann. Nach Hinweisen von betroffenen Betrieben wurde Gero Storjohann mit weiteren Bundestagskollegen tätig. Jetzt werden auch diese Betriebe vom Beschluss der Video-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober erfasst. Das heißt: Soweit sie durch Schließungsanordnungen ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt.
Eine Umsatzerstattung ist auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 des Cafébetriebs mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Für Außerhaus-Verkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, die im November weiterlaufen, werden Umsätze nicht erstattet.
„Wir freuen uns, dass wir im Rahmen der Novemberhilfe jetzt doch noch eine Regelung treffen konnten, die der vergleichbaren Betroffenheit von Restaurants, Cafés und Konditoreien gerecht wird,“ zeigt sich Gero Storjohann über die Hilfe für die Betriebe erleichtert.
Insgesamt wurde einiges für die Wirtschaftshilfe im November auf den Weg gebracht.- Soloselbständige erhalten bis zu 5.000 Euro. Größere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragstellung ab letzter November-Woche 20
Erste Auszahlungen erfolgen ab Ende November 2020. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen