Anträge für Gastronomie und juristische Beratung als Download freigeschaltet

Die CDU Kreistagsfraktion ist erleichtert. Die Anträge zur Förderung der gastronomischen Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten und steuerrechtliche und sonstige juristische Beratung von gewerblichen Betrieben und Freiberuflern sind nach einigen technischen Problemen freigeschaltet. Sie stehen jetzt auf der Homepage der Wirtschaftsentwicklung für den Kreis Segeberg www.wks-se.de zum Download bereit.

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Stadtmagazin: Kreispräsident Claus Peter Dieck im Interview

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Video-Dokumentation: Corona-Zuschuss für Gastronomiebetriebe im Kreis Segeberg.

 

Einmalig in Schleswig-Holstein: Corona-Zuschuss für Gastronomiebetriebe im Kreis Segeberg. Bis zu 12.000 Euro gibt es als Hilfe für Gastronomie mit Kulturbetrieb. Das 5-Minuten-Video von Pressekoordinator Uwe Voss dokumentiert den ungewöhnlichen Weg vom ersten Impuls durch die „NahBar“ bis zum Beschluss in der Sondersitzung des Hauptausschusses.

In dem Betrag sind maximal 9000 Euro Gastronomie-Hilfe und 3000 Euro für gewerbliche Betriebe zur Erstattung der Kosten für juristische und steuerliche Beratung zur Beantragung von Corona-Hilfen eingerechnet. Eine Million Euro hat der Kreis insgesamt dafür zur Verfügung gestellt – das ist einmalig in Schleswig-Holstein. Wahrscheinlich einmalig in Ganz Deutschland,

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