Originalrede aus dem schleswig-holsteinischen Landtag
Die Grundsteuer ist mit landesweit rund 480 Mio. Euro jährliches Aufkommen eine sehr wichtige Einnahmeposition in den Haushalten unserer Kommunen. Sie trägt ganz maßgeblich dazu bei, die kommunale Daseinsvorsorge zu finanzieren. Wir sprechen hier von der Grundinfrastruktur in unseren Gemeinden und Städten, wie die Sanierung von Straßen oder Radwege oder die Bereitstellung von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen, Büchereien und vielen weiteren öffentlichen Leistungen, die das Leben vor Ort in seiner heutigen Form überhaupt erst ermöglichen.
Die Grundsteuer ist daher eine sehr wichtige und sogar einer der ältesten Steuern überhaupt. Schon in der Antike bekannt und von den Römern über die Alpen gebracht, wurde sie auf deutschem Boden zunächst unter dem Namen „Bede“ von einer Bittsteuer zu einer Steuer mit einer Anknüpfung an das Grundeigentum erhoben. Im Zeitalter der Agrarwirtschaft erlangte die Steuer mit Bezeichnungen wie Hufenschoß eine beherrschende Stellung im Steuersystem. Während bei den älteren Grundsteuerformen nur grobe Schätzungen des Bodenwerts nach dem Flächeninhalt, wie Hufe oder Morgen zugrunde gelegt wurden, kam mit der Ausbildung des Katasterwesens vom 18. Jahrhundert an die Bonitierung nach Kulturart und Bodenqualität hinzu. Darauf bauten dann die Grundsteuergesetze im Rahmen der einzelstaatlichen Steuersysteme des 19. Jahrhunderts auf. Angesichts der Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg wurde bei der Reichsfinanzreform 1920 den Ländern die Ausschöpfung dieser Steuer direkt zur Pflicht gemacht. Mit der Realsteuerreform von 1936 wurden die unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Grundsteuergesetz abgelöst, das die Erträge allgemein den Gemeinden zusprach.
Nach 1945 sind in verschiedenen Ländern neue Grundsteuervorschriften erlassen worden, die 1951 durch ein bundeseinheitliches Grundsteuergesetz abgelöst wurden. Insbesondere die Hauptfeststellungszeitpunkte 01.01.1935 in Ostdeutschland und den 01.01.1964 in Westdeutschland kennen wir, die bis heute gelten. Daher hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund des langen Zeitabstandes ohne neue Hauptfeststellungen im April 2018 entschieden, dass die Einheitswerte neu ermittelt werden müssen. Leider hat der damalige SPD-Bundesfinanzminister bis zum letzten Zeitpunkt der vom Bundesverfassungsgericht genannten Frist Ende 2019 gebraucht, um ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, welches bis Ende 2024 mit oder ohne Länderöffnungsklausel umgesetzt werden muss. Und in dieser knappen Umsetzungsphase stehen wir derzeit, wo jetzt knapp 1,3 Mio. Feststellungserklärungen in Schleswig-Holstein abzugeben sind.
Dabei steht Schleswig-Holstein, so hat es die Finanzministerin eben bestätigt, mit knapp 70 Prozent Abgabequote im Bundesländervergleich sehr gut dar. Und nicht nur das. Bei den eigenen Liegenschaften der zentralen Gebäudebewirtschaftung und des DLZP sind bis auf einen Fall alle Fälle abgegeben. Und auch der LBV.SH hat alle seine Erklärungen abgegeben. Und wenn Christian Lindner seine Erklärungen erst bis Herbst 2023 abgeben möchte, ist das Land auf jeden Fall weiter als der Bund!
Ich wiederhole daher gerne das, was ich im Herbst gesagt habe, man kann den Vorwurf einer gerade in Schleswig-Holstein schlechten Umsetzung im Bundesländervergleich wirklich zurückweisen.
Es gilt vielmehr ganz klar einen großen Dank an alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die bisher eine Erklärung abgegeben haben, aber vor allem auch ein großer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern, Steuerbüros und auch im Ministerium zu richten. Mit der Telefon-Hotline sowie dem Rückrufservice, mit vielen Terminen in den Ämtern wird von Amtswegen viel Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger geleistet, um Fragestellungen zielgenau zu besprechen. Zudem gibt auf den Seiten des Landes und des Bundes nachlesbare Informationen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Erklärvideos und auch Portale, um die Erklärung abzugeben. Sogar meine Hausbank bietet ein Tool an, um die Erklärungen abzugeben. An Informationen kommt eigentlich keiner mehr vorbei!
Ich mache aber auch keinen Hehl daraus, dass das umzusetzende Bundesmodell ein kompliziertes Modell ist und dass auch die Formularlösung nicht gut ist. Ich verstehe sehr gut, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich über das Verfahren beschweren.
Besonders komplex sind natürlich Mischfälle, insbesondere mit gewerblichen Einheiten und dann, wenn es noch mehrere Eigentümer gibt. Aber wenn es einen komplizierten Fall gibt, wo man über den 31. Januar hinaus, Zeit benötigt, dann kann für den Fall eine Einzelfristverlängerung beantragt werden und meine Erfahrung ist, dass diese auch gewährt wird, weil die Finanzämter ein großes Interesse an gut ausgefüllten Erklärungen haben.
Das ganze Thema ist ein großer Kraftakt. Aber im Sinne unserer Kommunen ein wichtiger Kraftakt.
Wichtig ist mir und zwar unabhängig vom Modell, dass zukünftig die Feststellung auf einen Hauptfeststellungszeitpunkt und der nächste ist der 01.01.2029, digital und von Amtswegen erfolgen. Daran müssen wir arbeiten.