Dürrehilfe für Landwirte noch im Oktober beantragen!

Die CDU Landtagsabgeordneten Ole-Christopher Plambeck und Katja Rathje-Hoffmann

Die  CDU Landtagsabgeordneten Ole-Christopher Plambeck und  Katja Rathje-Hoffmann wiesen heute (28.09.2018) auf die Möglichkeiten der von der Dürre betroffenen schleswig-holsteinischen Landwirte hin, Hilfen vom Land in Anspruch zu nehmen:

„Nach den Informationen im letzten schleswig-holsteinischen Finanzausschuss in dieser Woche werden unsere Bauern, die durch die diesjährige Dürre in Existenznot geraten sind, noch in diesem Jahr finanzielle Hilfe beim Land beantragen können.

Die Bedürftigkeit wird laut der dafür zuständigen EU-Rahmenrichtlinie anhand von Kriterien wie beispielsweise mindestens 30 Prozent weniger Ernteerträge im laufenden Jahr, Berücksichtigung von anderen Einnahmequellen und von verfügbaren Vermögen festgestellt.

Deswegen empfehlen wir den landwirtschaftlichen Betrieben eine interne Vorprüfung ihrer Zahlen durch ihren Berater, zum Beispiel vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband, ihrem Steuerberater oder der Landwirtschaftskammer.

Wer dann im Oktober einen Antrag beim LLUR einreicht, kann bis Ende des Jahres finanzielle Hilfe als Abschlag in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss der Betriebsergebnisse 2018 kann dann rechtssicher der Anspruch geprüft werden.

Zu beachten ist: Unberechtigt geltend gemachte Hilfen müssen zurückgezahlt werden.  Rechtssicherheit bei öffentlichen Geldern bedeutet immer auch Bürokratie. Anders geht es leider nicht.“

Informationen zu dem Thema: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3,24106 Kiel, Tel. 0431/988-0; poststelle@melund.landsh.de

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