Archiv der Kategorie: Allgemein

Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Förderung der Musikgastronomie nimmt erste Hürde

(vlnr.) Marek Krysiak (stellvertretender Vorsitzender der CDU Kreistagsfraktion), André Hoffmann (Hotel Residence / Bad Segeberg), Michael und Christine Teegen (Hotel Teegen / Leezen), Heiner Wolters (Wolters Gasthof / Weddelbrook), Kay Pellegrini (Margarethenhoff – Pellegrini Restaurant Kisdorf), Melanie Wellendorf (NahBar / Nahe), Oliver Roth (Mones Lime Mountain Salon / Bad Segeberg) / Sandra Sick (Landcafè zu den Linden / Mözen). – Kleines Foto links: Jörg Buthmann leitete als Vorsitzender des WRI-Ausschusses souverän durch die Sitzung. – Kleines Foto rechts: Torsten Kowitz Vorsitzende der CDU Kreistagsfraktion brachte den Antrag zur Hilfe der betroffenen gastronomischen Betriebe ein.

 

Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Förderung der Musikgastronomie nimmt erste Hürde

Bad Segeberg – Auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur nahm am Mittwoch der Antrag der CDU Fraktion zur Hilfe für gastronomische Treffpunkte mit Musik und kulturellen Darbietungen im Segeberger Kreistag  die erste Hürde.

Die Dringlichkeit des Antrages sowie dem Vorschlag, im Haushaltsjahr 2021 einen Betrag von 750.000 einzustellen, folgte die Mehrheit der Abgeordneten. Es gab auf der Sitzung Ergänzungsvorschläge.

Die Zeit drängt. Viele Betriebe sind von der Insolvenz bedroht.

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Ole Plambeck – Sinnvolle und rechtssichere Struktur finden

Rede aus dem Landtag Schleswig-Holstein im Original:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nachrichtenlose Bankkonten, herrenlose Bankkonten oder unbewegte Bankkonten. Worum geht es eigentlich?

All diese Begriffe beschreiben Konten, bei denen der Kontakt zwischen Kreditinstitut und Eigentümerin, bzw. Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen verloren gegangen ist und auf denen über einen langen Zeitraum keine Bewegungen, also keine Transaktionen erfolgt sind.

Grundsätzlich haben Kreditinstitute die Guthaben ihrer Kunden als Verbindlichkeiten in ihrer Handelsbilanz zu passivieren. Stellt eine Verbindlichkeit jedoch keine wirtschaftliche Belastung, also keine Außenverpflichtung für das Kreditinstitut, mehr dar, dann hat – entsprechend der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – eine Passivierung zu unterbleiben. Das ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann der Fall, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit der Geltendmachung der Forderung durch die Gläubigerin oder den Gläubiger zu rechnen ist. Für Bankguthaben auf einem Konto wird dies im Regelfall angenommen, wenn das Konto seit mehr als 30 Jahren nicht bewegt worden ist.

Wird eine Forderung, die dem Grunde und der Höhe nach bekannt ist, wieder geltend gemacht, dann lebt die Außenverpflichtung wieder auf und die Nichtpassivierung muss wieder rückgängig gemacht werden.

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Gero Storjohann – Hilfen für Bäckereien mit Cafébetrieb und Soloselbständige

Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb werden für die Unterstützung durch die Bundesregierung als Gastronomiebetriebe eingerechnet.

„Das war ursprünglich nicht eingeplant. Die Betriebe mussten ihren Cafébetrieb einstellen, ohne wie Gastwirtschaften Novemberhilfen beantragen zu können,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann. Nach Hinweisen von betroffenen Betrieben wurde Gero Storjohann mit weiteren Bundestagskollegen tätig. Jetzt werden auch diese Betriebe vom Beschluss der Video-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober erfasst. Das heißt: Soweit sie durch Schließungsanordnungen ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt.

Eine Umsatzerstattung ist auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 des Cafébetriebs mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Für Außerhaus-Verkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, die im November weiterlaufen, werden Umsätze nicht erstattet.

„Wir freuen uns, dass wir im Rahmen der Novemberhilfe jetzt doch noch eine Regelung treffen konnten, die der vergleichbaren Betroffenheit von Restaurants, Cafés und Konditoreien gerecht wird,“ zeigt sich Gero Storjohann über die Hilfe für die Betriebe erleichtert.

Insgesamt wurde einiges für die Wirtschaftshilfe im November auf den Weg gebracht.- Soloselbständige erhalten bis zu 5.000 Euro. Größere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragstellung ab letzter November-Woche 20
Erste Auszahlungen erfolgen ab Ende November 2020. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen

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