Nächste Termine
Zur Zeit gibt es keine aktuellen Termine! Bitte schauen Sie in den nächsten Tagen wieder auf unsere Homepage, sobald die nächsten Veranstaltungen anstehen.
-
Meldungen
Archiv des Autors: Uwe Voss
Ole Plambeck – Sinnvolle und rechtssichere Struktur finden
Rede aus dem Landtag Schleswig-Holstein im Original:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Nachrichtenlose Bankkonten, herrenlose Bankkonten oder unbewegte Bankkonten. Worum geht es eigentlich?
All diese Begriffe beschreiben Konten, bei denen der Kontakt zwischen Kreditinstitut und Eigentümerin, bzw. Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen verloren gegangen ist und auf denen über einen langen Zeitraum keine Bewegungen, also keine Transaktionen erfolgt sind.
Grundsätzlich haben Kreditinstitute die Guthaben ihrer Kunden als Verbindlichkeiten in ihrer Handelsbilanz zu passivieren. Stellt eine Verbindlichkeit jedoch keine wirtschaftliche Belastung, also keine Außenverpflichtung für das Kreditinstitut, mehr dar, dann hat – entsprechend der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – eine Passivierung zu unterbleiben. Das ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann der Fall, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit der Geltendmachung der Forderung durch die Gläubigerin oder den Gläubiger zu rechnen ist. Für Bankguthaben auf einem Konto wird dies im Regelfall angenommen, wenn das Konto seit mehr als 30 Jahren nicht bewegt worden ist.
Wird eine Forderung, die dem Grunde und der Höhe nach bekannt ist, wieder geltend gemacht, dann lebt die Außenverpflichtung wieder auf und die Nichtpassivierung muss wieder rückgängig gemacht werden.
Veröffentlicht unter Allgemein
Gero Storjohann – Hilfen für Bäckereien mit Cafébetrieb und Soloselbständige
Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb werden für die Unterstützung durch die Bundesregierung als Gastronomiebetriebe eingerechnet.
„Das war ursprünglich nicht eingeplant. Die Betriebe mussten ihren Cafébetrieb einstellen, ohne wie Gastwirtschaften Novemberhilfen beantragen zu können,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann. Nach Hinweisen von betroffenen Betrieben wurde Gero Storjohann mit weiteren Bundestagskollegen tätig. Jetzt werden auch diese Betriebe vom Beschluss der Video-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober erfasst. Das heißt: Soweit sie durch Schließungsanordnungen ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt.
Eine Umsatzerstattung ist auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 des Cafébetriebs mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Für Außerhaus-Verkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, die im November weiterlaufen, werden Umsätze nicht erstattet.
„Wir freuen uns, dass wir im Rahmen der Novemberhilfe jetzt doch noch eine Regelung treffen konnten, die der vergleichbaren Betroffenheit von Restaurants, Cafés und Konditoreien gerecht wird,“ zeigt sich Gero Storjohann über die Hilfe für die Betriebe erleichtert.
Insgesamt wurde einiges für die Wirtschaftshilfe im November auf den Weg gebracht.- Soloselbständige erhalten bis zu 5.000 Euro. Größere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragstellung ab letzter November-Woche 20
Erste Auszahlungen erfolgen ab Ende November 2020. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen
Veröffentlicht unter Allgemein