Archiv des Autors: Uwe Voss

Osteraktion von Gero Storjohann erfolgreich gestartet

„Vielen Dank für die ersten Einsendungen mit den tollen Fotos und Tipps zu meiner Osteraktion „Besondere Plätze in Segeberg und Stormarn“, bedankt sich der CDU Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann bei den ersten Teilnehmern. Die ersten Gastbeiträge werden bereits am nächsten Wochenende im Internet auf www.gero-storjohann.de und weiteren Homepages veröffentlicht. „Auch über Ihren Beitrag an wkb@gero-storjohann.de würde ich mich sehr freuen. Unter den Einsender*innen verlosen* wir 10x den Radwanderführer „Die schönsten Radtouren in Schleswig-Holstein“ von Horst-Dieter Landeck,“ ermuntert der Bundespolitiker nach dem erfolgreichen Start zur Einsendung weiterer Fotos und Kurztexte aus den Kreisen Segeberg und Stormarn.

 

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Gero Storjohann startet Oster-Gewinn-Aktion – Besondere Orte

Seit einigen Wochenenden läuft auf der Homepage vom Bundestagsabgeordneten Gero Storjohann (www.gero-storjohann.de) mit großem Erfolg die Serie „Besondere Plätze in Segeberg und Stormarn“. Auch in den Social Medias findet die Serie mit den zahlreichen Fotos und Kurzfilmen großes Interesse.

Der CDU Bundestagsabgeordnete aus Seth gibt Tipps für besonderen Routen und Plätze für unternehmungslustige Familien als Kurzstrecken mit dem Rad oder E-Bike, Kinderwagen oder Hund und Walking-Stöcken. Manche Ziele sind einfach zum Erinnern, Staunen oder Eintauchen in die Vergangenheit von Stormarn und Segeberg geeignet.

Zu Ostern bittet der begeisterte Radfahrer um Vorschläge mit Fotos von Lieblingsplätzen in unserer Heimatregion an wkb@gero-storjohann.de. Unter den Einsender*innen verlost der Bundestagsabgeordnete 10x den Radwanderführer „Die schönsten Radtouren in Schleswig-Holstein“** von Horst-Dieter Landeck. Einsendeschluss ist der 31. März.


Teilnahmebedingungen:

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer Bewertung der eingesandten Beiträge durch das Team von Gero Storjohann unter allen Teilnehmern. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein Gero Storjohann.

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Staatskanzlei – Corona-Regelungen aktuell – 6. März

KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (6. März) wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 1. März gültigen Öffnungsschritten werden damit zum kommenden Montag (8. März) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Ministerpräsident Daniel Günther: „In vielen Lebensbereichen können wir angesichts der derzeitigen Infektionslage die bisherigen Einschränkungen erleichtern.“ Zugleich appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger: „Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam weiterhin die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen, damit wir uns und andere nicht gefährden.“

Einige wichtige Änderungen:

Kontaktregeln:

Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich, aber auf maximal fünf Personen beschränkt. Soweit ein Haushalt bereits aus fünf Personen oder mehr besteht, dürfen die Mitglieder dieses Haushalts sich wie bisher mit einer weiteren Person treffen. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Einzelhandel:

Der Einzelhandel kann unter Auflagen (Hygienekonzepte usw.) wieder öffnen. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüberhinausgehenden Fläche. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Verkaufsstellen, deren Sortiment hauptsächlich aus Lebensmitteln besteht. Beispiel: Auf 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sind gleichzeitig 90 (80+10) Kunden erlaubt.

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