Archiv des Autors: Uwe Voss

Gewerbesteueraufkommen stark gesunken

Ole-Christopher Plambeck MdL

Zur Presseinformation des Statistikamt Nord zum Gewerbesteueraufkommen im zweiten Quartal 2020 erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole-Christopher Plambeck:

„Das Statistikamt Nord gibt uns nun schwarz auf weiß, was wir bereits seit Beginn der Corona-Pandemie befürchtet haben. Aufgrund des Runterfahrens der Wirtschaft und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen ist das Gewerbesteueraufkommen in den Kommunen stark gesunken. So lag laut dem Statistikamt Nord das Aufkommen 21 Prozent unter dem Wert des Vorquartals. Im Kreis Segeberg lag der Rückgang beispielweise bei über 40 Prozent gegenüber dem Vorquartal.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle für unsere Kommunen, die damit die Daseinsvorsorge und die Infrastruktur vor Ort finanzieren.

Daher ist es richtig, dass Bund und Land bereits ihre Unterstützung zugesagt haben und die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer pauschal kompensieren werden. Schleswig-Holstein nimmt dafür über 170 Mio. Euro in die Hand. Damit geben wir unseren Städten und Gemeinden die Sicherheit, die sie in dieser schwierigen Zeit brauchen.“

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Ole-Christopher Plambeck: Land stellt Schaustellern 3 Mio. Euro schnelle Hilfe zur Verfügung

Trotz Sommerpause tagte heute (30. Juli 2020) der Finanzausschuss des Landtages, um 3 Mio. Euro Soforthilfe für das Schaustellergewerbe bereitzustellen. Zur Sondersitzung des Finanzausschusses erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck:

„Viele Schaustellerinnen und Schausteller sind derzeit erheblich in ihrer Existenz bedroht und benötigen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen.

Seit dem letzten Weihnachtsgeschäft konnten keine wesentlichen Umsätze erzielt werden. Das wichtige Frühjahrsgeschäft ist aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen und solange keine Großveranstaltungen möglich sind, werden weiter die Umsätze fehlen. Trotzdem laufen die Kosten und Finanzierungen für die Fahrgeschäfte weiter.

Daher hat der Finanzausschuss des Landtages die im Haushalt vorgesehen Mittel von 3 Mio. Euro zur Hilfe der Schaustellerbetriebe, die überwiegend als Familienbetriebe geführt werden, freigegeben.“

Die Soforthilfe wird im Wege einer nicht rückzahlbaren einmaligen Leistung als Wertausgleich von Abschreibungen für die Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 zur Sicherung des Betriebskapitals und zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage für Einnahmeausfälle gewährt.

Antragsberechtigt sind hauptberufliche Schaustellerinnen und Schausteller mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Sie können Soforthilfe bis zur Höhe von 95 % der für betriebliche Investitionen im Bewilligungszeitraum errechneten linearen Abschreibungen beantragen. Die Leistung darf die Höhe der jährlichen Tilgungen nicht überschreiten. Förderfähig sind Abschreibungen von betrieblichen Investitionen für Neu- und Ersatzbeschaffungen.

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Gero Storjohann ist für Bürger direkt erreichbar – Onlineplattformen zweifelhaft

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